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Buch zum Thema Medienrecht studieren
Grundlagen

Kunstrecht

Kunstrecht

An dieser Stelle findest du die grundlegenden Informationen rund ums Kunstrecht, also Urheberrecht, Recht am eigenen Bild und was du als Künstler beachten musst, insbesondere dann, wenn du deine Bilder ins Internet stellst oder dir Fotovorlagen für deine Bilder dort suchst.

Kunstrecht: Buch zum Thema Medienrecht studieren
Kunstrecht – Medienrecht

 

Welche Gesetze muss man beachten?

Das wichtigste Gesetz für Kunstschaffende in Deutschland ist das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG).

Hinweis
Ich gebe hier keine Rechtsberatung, sondern lediglich eine übersicht der Gesetzeslage in Deutschland. Außerdem übernehme ich keine Garantie auf Vollständigkeit und 100%ige Korrektheit. Lest Euch ggf. nochmal die verlinkten Gesetzestexte durch oder lasst Euch von einem Fachanwalt beraten.

 

Fragen und Antworten

Welche Gesetze gibt es in dem Bereich Kunstrecht überhaupt?
Die wichtigsten Gesetze, die man kennen sollte, sind das Urheberrecht, das Markenrecht und das Recht am eigenem Bild.

Was schützt das Urheberrecht?
Das Urheberrecht schützt kreative Werke wie z.B. Bilder, Fotos, Musik, Film, Bücher und andere Texte. Reine Ideen sind nicht geschützt.

Ab wann sind meine Bilder geschützt?
Du brauchst deine Bilder nirgendwo anmelden oder kennzeichnen zu lassen, damit diese unter dem Schutz des Urheberrechts stehen. Deine Bilder oder Fotos sind also sofort geschützt, sofern die nötige Schöpfungshöhe erreicht ist.

Was bedeutet „nötige Schöpfungshöhe“?
Damit ein kreatives Werk überhaupt schützenswert ist, muss die nötige Schöpfungshöhe erreicht werden. Bei Fotos ist dies z.B. (fast) immer der Fall. Interessant wird es erst bei anderen Bildern oder Texten. Dein Bild sollte also kompliziert, umfangreich und einmalig genug sein um ein eigenes Werk zu bilden.

Als Beispiel:
Eine Gif-Grafik (z.B. ein Smilie) dürfte die nötige Schöpfungshöhe nicht erreichen, da dies nur aus wenigen Strichen besteht und nicht sonderlich große kreative Anforderungen an die Erstellung eines solchen Bildes gestellt werden. Eine Mangazeichnung hingegen erreicht sehr wohl die nötige Schöpfungshöhe, da für die Erstellung dieses Bildes wesentlich mehr Aufwand und kreative Energie aufgebracht werden musste um es zu erstellen. Mangabilder sind daher durch das Urheberrecht geschützt.

Wie lange gilt der Schutz?
Das Urheberrecht gilt i.d.R. bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers. Beachte aber, dass das Urheberrecht auch vererbt werden kann. Für einige spezielle Arten gibt es andere Zeiträume, die Beachtung finden sollten.

Kann ich das Urheberrecht verkaufen?
Nein. Du bleibst immer der Urheber eines Bildes. Du kannst lediglich die nötigen Verwertungs-, Vervielfertigungs- und Nutzungsrechte verkaufen, verschenken etc.

Was ist bei Zeichenwettbewerben zu beachten?
Auch wenn du immer der Urheber eines Bildes bleibst, so sollte man besonders bei Mal- und Zeichenwettbewerben Vorsicht und ein gesundes Maß an Misstrauen walten lassen. Du solltest dir die Teilnahmebedingungen solcher Wettbewerbe immer gut durchlesen und ggf. Hilfe zu Rate ziehen.

Das Problem ist, dass durch spezielle Formulierungen in den Bedingungen dem Veranstalter des Wettbewerbs sämtliche Rechte an deinem Bild zugesprochen werden können, auch wenn dein Bild nicht gewonnen hat. Auch lassen sich solche Veranstalter gerne das Recht zusprechen alle teilnehmenden Bilder zu veröffentlichen wann, wie und wo sie es wollen.

Wenn dein Bild also nicht auf irgendwelchen Werbeflyern auftauchen soll, lies dir die Teilnahmebedingungen genau durch. Richtig ärgerlich ist, dass du selbst dein eigenes Bild dann nicht mehr veröffentlichen darfst, wenn du Pech hast. Wenn du unter 18 bist, müssen nach deutschem Recht so oder so deine Eltern zustimmen.

Was ist mit dem Copyright?
Das Copyright ist ein Schutzrecht, welches nur in den USA Verwendung findet und in Deutschland nicht existiert. Anders als beim Urheberrecht, bei dem kreative Werke sofort ohne jegliche Anmeldung geschützt sind, müssen in den USA entsprechende Werke bei den Behörden eingetragen werden, damit diese geschützt sind.

Inzwischen haben die USA ein inoffizielles Kunstrecht, die „Fair Use“ Regel. Künstler stellen ihre Werke anderen Künstlern zur freien Verwendung zur Verfügung und nutzen wiederum Materialien anderer Künstler, die ihre Materialien zur freien Verfügung gestellt haben. In Deutschland nennt man Werke, welche von meinem Kunstrecht (mehr) geschützt werden „gemeinfrei“.

Was ist der Unterschied zwischen Urheber- und Markenrecht?
Das Urheberrecht schützt in erster Linie kulturelle und künstlerische Werke und soll damit die Hemmungen vor kulturellen Innovationen und Veröffentlichungen nehmen. Es ist also dem deutschen Privatrecht zugehörig.

Wohingegen das Markenrecht im geschäftlichen Verkehr Anwendung findet. Es gehört zum gewerblichen Rechtsschutz.

Was darf ich mit fremden Bildern nicht tun?
Ohne Erlaubnis des Urhebers (Ersteller des Bildes), darfst du das Bild auf gar keinen Fall selbst veröffentlichen (z.B. auf deiner Webseite, in Foren, als Avatar, irgendwelchen Internetplattformen, oder in gedruckter Form wie z.B. Plakaten), auch wenn du es selbst im Internet, Zeitungen oder Büchern gefunden hast.

Auch wenn du das fremde Bild veränderst, ändert es nichts daran, dass es durch das Urheberrecht geschützt ist. Du brauchst sogar eine Erlaubnis das Bild bearbeiten zu dürfen, bevor du es veröffentlichst.

Was darf ich also mit fremden Bildern tun?
Für den privaten Bereich (ohne Veröffentlichung) wird dir der Urheber kaum das Abspeichern für z.B. Ideensammlungen
verbieten können. Auch kann dir der Urheber kaum verbieten, dass du sein Bild abzeichnest. Willst du das Bild aber öffentlich machen, wird es problematisch.

Hast du ein fremdes Bild abgezeichnet, und willst es z.B. in Foren Freunden und Bekannten zeigen, solltest du dir darüber im Klaren sein, dass dein Bild sich entweder deutlich von deiner Vorlage abgrenzen muss (ein eigenes Werk bilden muss) oder du zur Not den Urheber um Erlaubnis fragen musst.

Wie bekomme ich die Erlaubnis des Urhebers?
Zuerst einmal, solltest du überhaupt wissen, wer der Urheber des Bildes ist, welches du veröffentlichen möchtest. Dann kannst du ihn schriftlich oder telefonisch kontaktieren, um sogenannte Nutzungs- und Verwertungsrechte zu erhalten.

Lass dir die Erlaubnis am besten immer schriftlich geben um eventuellen späteren Streitigkeiten vorzubeugen. Sei dir auch dessen im Klaren, dass der Urheber das Recht hat Lizenzgebühren für diese Rechte zu verlangen und er diese Rechte zeitlich oder auf bestimmte Projekte und Verwendungsarten begrenzen kann.

Was kann ich tun, wenn meine Bilder „geklaut“ wurden?
Wenn du herausfinden möchtest, ob jemand widerrechtlich deine Bilder im Internet veröffentlicht hat, kannst du online Tools wie z.B. TinEye oder kostenpflichtige Dienstleister verwenden. Wenn du jemanden kennst, der dein Bild veröffentlicht hat, kannst du versuchen ihn freundlich darum zu bitten es zu entfernen.

Dir steht aber auch die Möglichkeit offen denjenigen kostenpflichtig ab zumahnen und Lizenzgebühren zu verlangen (lass dich dafür am besten von einem Fachanwalt für Urheber- und Markenrecht beraten). Bedenke aber, dass die meisten Urheberrechtsverletzer ahnungslos sind und i.d.R. keine bösen Absichten hatten. Versuche daher möglichst auf den „Holzhammer“ Anwalt zu verzichten.

Darf ich Bilder aus dem Internet als Vorlage für Zeichenübungen verwenden?
Wie weiter oben geschrieben, darfst du dies tun. Allerdings darfst du deine Vorlage nicht veröffentlichen. Wenn du dein abgezeichnetes Bild veröffentlichen willst, stell sicher, dass es sich deutlich vom Original unterscheidet und ein eigenständiges Werk bildet. Im Zweifel ist es immer besser die Erlaubnis des Urhebers einzuholen.

Warum darf ich in der Schule fremde Werke verwenden?
Für Bildungseinrichtungen hat der Gesetzgeber spezielle Ausnahmen vorgesehen, welche sich auch nur auf den Schulunterricht beschränken.

Was dürfen andere mit meinen Bildern machen?
Andere sind natürlich genauso an das Urheberrecht gebunden, wie du selbst. Sie dürfen dein Bild, auch nicht in veränderter Form, selbst veröffentlichen und müssen dich im Zweifelsfall um Erlaubnis bitten.

Wie kann ich meine Bilder schützen?
Am besten, indem du sie gar nicht erst ins Internet stellst. Die Möglichkeit, dass jemand Fremdes deine Bilder anderswo nochmal veröffentlicht, ist leider immer gegeben.

Du kannst natürlich Wasserzeichen auf deine Bilder setzen, damit jeder sofort sehen kann, dass es deine Bilder sind, aber ob du deine Bilder damit wirklich geschützt hast, ist eine andere Sache.

Was ist bei Fotos zu beachten?
Fotos unterliegen auch dem Urheberrecht. Für sie gibt es noch spezielle Bezeichnungen und Schutzbestimmungen. Im Grunde genommen gilt für sie aber fast das Gleiche wie für andere Bilder auch.

Darf ein Fotograf mein Foto ins Schaufenster stellen?
Kurz gesagt; nein. Neben dem eigentlichen Urheberrecht gibt es noch das Recht am eigenen Bild als weiteres Kunstrecht. Geregelt wird dies in § 22 KunstUrhG. Genauso wenig wie du ohne Erlaubnis des Fotografen dein Passfoto auf deine Internetseite stellen darfst (aufgrund des Urheberrechts), darf der Fotograf dein Foto nicht in sein Schaufenster stellen, ohne deine Erlaubnis einzuholen.

Gilt das Recht am eigenen Bild immer?
Beim Kunstrecht gibt es Ausnahmen. Das Recht am eigenen Bild gilt in den Fällen, in denen das Foto eindeutig dich zeigt, und du auch offensichtlich das Hauptmotiv auf dem Foto bist.

Wenn du aber z.B. in einer Einkaufsstraße bist und das Foto die Menschenmenge und die Einkaufsstraße ansich als Hauptmotiv zeigt, dann gilt das Recht am eigenen Bild nicht für jeden einzelnen, in der Menschenmenge gezeigten Passanten.

Außerdem dürfen im Rahmen von Berichterstattungen Fotos (natürlich immer unter Berücksichtigung des Urheberrechts) von z.B. Politikern, Schauspielern, Musikern oder anderen Personen des öffentlichen Interesses (Prominente) ohne deren Erlaubnis veröffentlicht werden.

 

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Gesetzestexte & weitere Infos zum Kunstrecht

7 COMMENTS

  1. Hallo Steffi,

    darf ich dich zu folgendem Fall um Rat bitten?

    Wenn ich ein Gemälde kaufe, darf ich dann Farbkopien an gute Geschäftskontakte oder an Freunde z.B. zu Weihnachten/Geb., etc. verschenken?

    Ich danke dir.

    Viele Grüße,
    Julian

    • Hallo Julian,

      ich bin ja kein Anwalt, deswegen kann ich dir da keine verbindliche Auskunft geben. 😉
      Wahrscheinlich hängt es aber davon ab, wie hoch die Auflage ist, also ob es noch im privaten Rahmen ist oder schon als öffentlich gesehen werden kann.

      Im geschäftlichen Bereich würde ich besser immer einen Fachanwalt fragen, der haftet nämlich für seine Auskunft.

      Gruß Steffi

      PS: Wenn Kontakt zum Künstler besteht, kann man diesen auch einfach direkt fragen, das wäre das Beste.

  2. Hallo Steffi,

    es werden ja nun etliche Tutorials in der Malkunst angeboten. Wie verhält es sich denn dort, wenn man z.B. ein Bild nach einem Tutorial nachmalt und es dann, weil es gelungen ist, öffentlich zeigt?
    Die Lehrer in den Tutorials geben ja nun genaue Anleitung, wie man zum gewünschten Ergebnis kommt und ermuntern ja auch, es ihnen nachzutun.
    Man hat dann ja selbständig ein Bild gemalt und signiert-also ist es ja sein Eigentum.

    Danke für Deine Antwort.
    Lieben Gruß
    Biggi

    • Hallo Biggi,
      danke für deinen Kommentar.

      Das ist so eine Frage, die wir in unserem Forum auch nur unbefriedigend beantworten können, weil wir ja alle keine Anwälte sind. Tutorials selbst unterliegen schließlich auch dem Urheberrecht. Was mit dem daraus resultierendem Ergebnis ist, ist schwierig, wie gesagt, wir sind keine Anwälte.
      Im Zweifel fragt man den Tutorialersteller, ob man seine darauf aufbauenden Werke veröffentlichen kann. Grundsätzlich nennt man dann immer das Tutorial, welches man genutzt hat (oder sollte man zumindest). Bei klassischen bezahlten Kursen wäre eine Absicherung vorab die sichere Weise (also den Kursleiter fragen, ob das für ihn in Ordnung geht).

      Gruß Steffi

    • Hallo. 🙂

      Wenn ich jetzt z.B. Figuren aus Papiermache oder Ton von urheberrechtlich geschützten Figuren mache (Pokemon), dann darf ich das privat für mich selbst machen, nehme ich an? Dass ich solche Figuren dann nicht verkaufen darf, ist mir bewusst, aber darf man die Figuren dann zumindest als Werbung für die eigene Kunst verwenden? Vorzeigematerial?

      LG,
      Esther

      • Hallo Esther.
        Danke für deine Frage. Verbindlich beantworten kann ich sie dir nicht, da ich kein Rechtsanwalt bin (im Zweifel also bitte bei einem Fachanwalt für Urheberrecht rückversichern).
        Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, solange du die Werke und Fotos davon nicht veröffentlichst (bspw. im Internet) spräche nichts dagegen Interessenten die Originale oder Fotos im direkten Gespräch zu zeigen.

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